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   VGH Bayern, 23.07.2010 - 8 ZB 10.1233   

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https://dejure.org/2010,52329
VGH Bayern, 23.07.2010 - 8 ZB 10.1233 (https://dejure.org/2010,52329)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23.07.2010 - 8 ZB 10.1233 (https://dejure.org/2010,52329)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23. Juli 2010 - 8 ZB 10.1233 (https://dejure.org/2010,52329)
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  • openjur.de

    Handlungsstörer; Zustandsstörer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Bayern, 15.03.1999 - 22 B 95.2164

    Wasserrechtliche Anordnung und Ersatzvornahmekosten; Altlastensanierung

    Auszug aus VGH Bayern, 23.07.2010 - 8 ZB 10.1233
    Dabei kann offen bleiben, wie die Erledigungsfrage in Bezug auf die im Bescheid vom 21. Juli 2009 bestimmten Untersuchungs- und Sanierungspflichten und die Ersatzvornahme zu beantworten ist (vgl. BVerwG vom 25.9.2008 BayVBl. 2009, BayVBl. 2009, 184/185; BayVGH vom 15.3.1999 BayVBl. 2000, 149/150).

    Insoweit muss jedoch noch ein gesonderter Leistungsbescheid ergehen, in dem die zu erstattenden Kosten endgültig festgesetzt werden (vgl. BayVGH vom 15.3.1999 BayVBl. 2000, 149/150); bislang liegt nur die vorläufige Kostenveranschlagung nach Art. 36 Abs. 4 Satz 1 VwZVG vor.

  • VGH Bayern, 18.07.1997 - 22 B 97.268

    Derjenige, gegen den gewichtige Indizien sprechen, kann zu

    Auszug aus VGH Bayern, 23.07.2010 - 8 ZB 10.1233
    Denn eine summarische Überprüfung der Rechtmäßigkeit dieser Anordnungen im Rahmen der angefochtenen Kostenlastentscheidungen ist in jedem Fall vorzunehmen (vgl. BayVGH 18.7.1997 BayVBl. 1998, 500/501).
  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus VGH Bayern, 23.07.2010 - 8 ZB 10.1233
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung im Sinn des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO bestehen nur, wenn einzelne tragende Rechtssätze oder erhebliche Tatsachenfeststellungen des Verwaltungsgerichts durch schlüssige Gegenargumente infrage gestellt werden (BVerfG vom 3.3.2004 BVerfGE 110, 77/83).
  • BVerfG, 08.05.1991 - 2 BvR 170/85

    Verfassungsrechtliche Anforderung an die Gestaltung des fairen Verfahrens im

    Auszug aus VGH Bayern, 23.07.2010 - 8 ZB 10.1233
    In dem behaupteten Unterlassen könnte allerdings nur dann einen Verfahrensfehler liegen, wenn sich ein solcher Hinweis aufgrund einer eindeutigen Sach- und Rechtslage aufgedrängt hätte (vgl. BVerfG vom 8.5.1991 NVwZ 1992, 259/260).
  • BVerwG, 14.05.1963 - VII C 40.63
    Auszug aus VGH Bayern, 23.07.2010 - 8 ZB 10.1233
    Der Kläger hat vorgetragen, dass der Vorsitzende nach der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung zu § 86 Abs. 3 VwGO (vgl. BVerwG vom 14.5.1961 BVerwGE 16, 94/99) verpflichtet gewesen wäre, den Kläger rechtzeitig auf die Notwendigkeit einer Klageergänzung hinzuweisen.
  • BVerwG, 27.04.1990 - 8 C 70.88

    Auslegung von Prozesserklärungen - Schriftliche Erhebung einer Klage durch einen

    Auszug aus VGH Bayern, 23.07.2010 - 8 ZB 10.1233
    Selbst wenn ein solcher Hinweis noch rechtzeitig ergangen wäre und der Kläger den Antrag noch innerhalb der Klagefrist erweitert hätte oder wenn das Verwaltungsgericht bei der Auslegung des Klageantrags nach Maßgabe des auch für Prozesserklärung geltenden § 133 BGB (vgl. BVerwG vom 27.4.1990 BayVBl 1990, 600/601) auch die Ziffern I und II des Bescheids als angefochten angesehen hätte, wäre im vorliegenden Fall in der Sache jedoch keine andere Entscheidung ergangen.
  • BVerwG, 25.09.2008 - 7 C 5.08

    Verwaltungsvollstreckung; Ersatzvornahme; Grundverwaltungsakt; Vollziehung;

    Auszug aus VGH Bayern, 23.07.2010 - 8 ZB 10.1233
    Dabei kann offen bleiben, wie die Erledigungsfrage in Bezug auf die im Bescheid vom 21. Juli 2009 bestimmten Untersuchungs- und Sanierungspflichten und die Ersatzvornahme zu beantworten ist (vgl. BVerwG vom 25.9.2008 BayVBl. 2009, BayVBl. 2009, 184/185; BayVGH vom 15.3.1999 BayVBl. 2000, 149/150).
  • VG Würzburg, 29.07.2013 - W 4 K 13.76

    Wasserrechtliche Anordnung; bodenschutzrechtliche Anordnung; Nutzungsuntersagung;

    Das kommt in Betracht beim unmittelbaren Einbringen von Stoffen in das Grundwasser über Bohrlöcher, Brunnen oder über das in das Grundwasser reichende Versickerungsschächte und beim unmittelbaren Einbringen von Schadstoffen in das freigelegte Grundwasser sowie bei Verunreinigung oberirdischer Gewässer (vgl. BayVGH, B.v. 23.7.2010 - 8 ZB 10.1233 - juris).
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